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	<title>Rechtstipps Blog - Gut zu wissen – praktische Rechtstipps</title>
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	<description>Recht und Schutz für die Familie</description>
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		<title>3 überraschende Dinge, die in einem Testament stehen dürfen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jan-Rasmus Schultz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Sep 2025 22:35:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Testament gilt als eines der persönlichsten Dokumente überhaupt. Es bestimmt, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, und soll Streit zwischen den Erben vermeiden. Viele Menschen haben eine klare Vorstellung davon, was hinein gehört: Geld, Immobilien, Schmuck. Aber kaum jemand weiß, welche Gestaltungsfreiheit ein Testament tatsächlich bietet. In diesem Beitrag stellen wir [&#8230;]</p>
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<p>Ein Testament gilt als eines der persönlichsten Dokumente überhaupt. Es bestimmt, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, und soll Streit zwischen den Erben vermeiden. Viele Menschen haben eine klare Vorstellung davon, was hinein gehört: Geld, Immobilien, Schmuck. Aber kaum jemand weiß, welche Gestaltungsfreiheit ein Testament tatsächlich bietet. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen drei überraschende Dinge vor, die Sie rechtlich zulässig in einem Testament festlegen können – und erklären, worauf Sie achten sollten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Persönliche Erinnerungsstücke mit ideellem Wert</h2>



<p>Es geht nicht immer nur ums große Vermögen. Oft sind es die kleinen Dinge, die im Erbfall besonders wichtig werden – und leider auch besonders streitbelastet sind. Ein altes Familienfoto, der Ehering der Großmutter oder das selbst geschriebene Tagebuch können für Angehörige einen unschätzbaren ideellen Wert haben.</p>



<p>Ein Testament darf diese Dinge ausdrücklich erwähnen. Sie können festlegen, dass Ihre Tochter das Schmuckstück erhält, Ihr Sohn die wertvolle Schallplattensammlung bekommt oder der beste Freund die alte Gitarre. Solche Regelungen verhindern Missverständnisse und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Tipp: Beschreiben Sie die Gegenstände im Testament möglichst genau, um Verwechslungen zu vermeiden. Noch besser: Erstellen Sie eine Liste, die Sie dem Testament beifügen und regelmäßig aktualisieren.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Wünsche für das Haustier</h2>



<p>Haustiere sind rechtlich keine Erben – sie können kein Vermögen annehmen. Dennoch können Sie im Testament Vorsorge treffen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder einem anderen tierischen Begleiter geschehen soll.</p>



<p>Sie dürfen eine Person bestimmen, die sich künftig um das Tier kümmert, und dieser Person auch finanzielle Mittel hinterlassen – zum Beispiel mit der Auflage, dass das Geld für Futter, Tierarztkosten oder Pflege genutzt werden muss.</p>



<p>Ein Beispiel: Sie setzen Ihre Nichte als Erbin ein und fügen die Auflage hinzu, dass sie sich um Ihren Hund kümmert. Gleichzeitig verknüpfen Sie damit einen bestimmten Geldbetrag, der ausschließlich für die Versorgung des Tieres gedacht ist.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Tipp: Formulieren Sie solche Wünsche klar und verbindlich. So stellen Sie sicher, dass Ihr Haustier nach Ihrem Tod gut versorgt ist.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Bedingungen und Auflagen für Erben</h2>



<p>Überraschend für viele ist, dass ein Testament auch Bedingungen und Auflagen enthalten darf. Sie können beispielsweise verfügen, dass ein Erbe nur dann seinen Anteil erhält, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt – etwa eine Ausbildung abschließt, ein bestimmtes Alter erreicht oder eine Immobilie nicht verkauft.</p>



<p>Allerdings gilt: Die Bedingungen dürfen nicht sittenwidrig oder rechtswidrig sein. Ein Erblasser darf also keine diskriminierenden oder unsachgemäßen Auflagen formulieren. Aber sinnvolle Bedingungen sind durchaus möglich und werden auch in der Praxis umgesetzt.</p>



<p>Ein Beispiel: Ein Großvater verfügt, dass sein Enkel die geerbte Wohnung erst verkaufen darf, wenn er das 30. Lebensjahr erreicht hat. Damit will er sicherstellen, dass der Enkel nicht vorschnell wichtige Werte aus der Familie veräußert.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Tipp: Holen Sie sich bei solchen Regelungen unbedingt rechtliche Beratung. Nur so stellen Sie sicher, dass die Auflagen im Ernstfall auch wirksam durchgesetzt werden können.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Ein Testament ist weit mehr als die nüchterne Auflistung von Vermögenswerten. Es bietet die Möglichkeit, persönliche Werte, Fürsorge und Verantwortung zu transportieren. Ob Erinnerungsstücke, Haustiere oder Bedingungen für Erben – ein Testament gibt Ihnen den Raum, individuelle Vorstellungen zu verwirklichen.</p>



<p>Gerade weil die Möglichkeiten vielfältig sind, ist eine rechtliche Beratung unverzichtbar. Nur so wird Ihr letzter Wille nicht nur geäußert, sondern auch rechtlich wirksam umgesetzt.</p>
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		<title>5 Rechtsirrtümer, die fast jeder glaubt und was wirklich stimmt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Moritz Cunow]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Sep 2025 22:28:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Recht begleitet uns täglich, auch wenn wir uns dessen oft gar nicht bewusst sind. Verträge, Dokumente, Vereinbarungen oder einfach nur Aussagen, die wir im Freundeskreis hören – viele von uns leben mit Annahmen, die schlichtweg falsch sind. Solche Rechtsirrtümer können harmlos sein, manchmal aber auch gravierende Folgen haben. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen fünf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Recht begleitet uns täglich, auch wenn wir uns dessen oft gar nicht bewusst sind. Verträge, Dokumente, Vereinbarungen oder einfach nur Aussagen, die wir im Freundeskreis hören – viele von uns leben mit Annahmen, die schlichtweg falsch sind. Solche Rechtsirrtümer können harmlos sein, manchmal aber auch gravierende Folgen haben. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen fünf besonders verbreitete Rechtsmythen vor, erklären, warum sie sich so hartnäckig halten, und zeigen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum 1: „Ein Vertrag gilt nur, wenn er schriftlich abgeschlossen wird“</h2>



<p>Viele Menschen glauben, dass ein Vertrag nur dann gültig ist, wenn beide Seiten ein Dokument unterschreiben. Das klingt logisch, stimmt aber nicht. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht: Verträge sind formfrei möglich, sie können also auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.</p>



<p>Ein Beispiel: Sie stehen an der Kasse im Supermarkt, legen Ihre Waren aufs Band und bezahlen. Auch ohne Unterschrift haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen. Ein weiteres Beispiel: Zwei Freunde vereinbaren, dass der eine dem anderen beim Umzug hilft und dafür ein Abendessen spendiert wird. Auch hier liegt bereits ein Vertrag vor.</p>



<p>Warum hält sich dieser Irrtum so hartnäckig? Weil es tatsächlich Ausnahmen gibt. Manche Verträge sind gesetzlich an die Schriftform gebunden – etwa ein Mietvertrag über Wohnraum, der länger als ein Jahr laufen soll, ein Ehevertrag oder ein Grundstückskaufvertrag. Hier ist ohne Unterschrift tatsächlich nichts gültig.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Fazit: Die Schriftform ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Wer sich aber absichern will, sollte Absprachen immer dokumentieren – so lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden. Hinzu kommt, dass im Gerichtsverfahren die Partei, welche Rechte aus dem Vertrag geltend machen möchte, nachweisen muss, dass ein Vertrag geschlossen worden ist. Das lässt sich durch ein Schriftstück relativ unproblematisch beweisen.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum 2: „Wer eine Rechnung nicht bezahlt, kommt automatisch ins Gefängnis“</h2>



<p>Die Angst vor Haftstrafen bei unbezahlten Rechnungen ist weit verbreitet. Tatsächlich ist eine Schuldenfalle eine unangenehme Situation, aber sie führt nicht automatisch ins Gefängnis. Wer eine Rechnung nicht bezahlt, begeht zunächst eine zivilrechtliche Pflichtverletzung. Das bedeutet: Der Gläubiger kann mahnen, Zinsen verlangen, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und am Ende die Zwangsvollstreckung einleiten.</p>



<p>Gefängnis droht nur in bestimmten Fällen: Etwa dann, wenn strafrechtliche relevantes Verhalten vorliegt, zum Beispiel jemand bewusst in betrügerischer Absicht handelt – also eine Leistung in Anspruch nimmt, obwohl er von Anfang an wusste, dass er sie nie bezahlen kann. Das ist ein Straftatbestand (Betrug) und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch eine sogenannte Erzwingungshaft bei der Weigerung, eine Vermögensauskunft abzugeben, ist möglich. Aber sie dient nicht der Bestrafung, sondern soll zur Mitwirkung zwingen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Fazit: Schulden sind ernst, aber nicht automatisch kriminell. Wer Rechnungen nicht bezahlen kann, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Gläubiger suchen oder professionelle anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum 3: „Mündliche Kündigungen sind genauso wirksam wie schriftliche“</h2>



<p>Dieser Irrtum taucht besonders häufig im Arbeits- und Mietrecht auf. Viele denken: „Wenn ich meinem Vermieter sage, dass ich ausziehe, reicht das doch.“ Leider nicht. Kündigungen unterliegen der Schriftform – und das bedeutet: ein unterschriebenes Dokument in Papierform. Weder E-Mails noch WhatsApp-Nachrichten oder mündliche Absprachen erfüllen diese Voraussetzung.</p>



<p>Die Begründung ist simpel und folgt aus dem Sinn und Zweck der Warnfunktion, des Übereilungsschutzes und der Nachweisbarkeit: Kündigungen haben erhebliche Folgen, sowohl für Mieter und Arbeitnehmer als auch für Vermieter und Arbeitgeber. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass eine klare und beweisbare Form eingehalten werden muss.</p>



<p>Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer kündigt seinem Chef im Gespräch, aber schickt nichts Schriftliches nach. Nach drei Monaten wundert er sich, warum immer noch Lohn überwiesen wird. Rechtlich gilt: Er hat nie wirksam gekündigt. Ebenso verhält es sich, wenn ein Vermieter die Kündigung nur mündlich ausspricht – sie ist schlicht unwirksam.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Fazit: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung wählen.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum 4: „Kleingedrucktes ist unwirksam, weil es niemand liest“</h2>



<p>Das Kleingedruckte ist unbeliebt – oft unverständlich, manchmal seitenlang. Trotzdem ist es rechtlich verbindlich. Viele Verbraucher glauben, dass allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) automatisch unwirksam sind, wenn sie kompliziert oder schwer verständlich erscheinen. Das stimmt so nicht.</p>



<p>AGB sind gültig, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie dürfen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und müssen transparent sein. Werden unklare oder überraschende Klauseln gefunden, können diese einzelnen Klauseln unwirksam sein – der Rest des Vertrags bleibt jedoch bestehen.</p>



<p>Ein Beispiel: In einem Handyvertrag steht im Kleingedruckten, dass die Kündigungsfrist 18 Monate beträgt. Eine so ungewöhnlich lange Frist würde wahrscheinlich von einem Gericht als unwirksam erklärt. Aber: Die restlichen Vertragsbedingungen behalten ihre Gültigkeit.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Fazit: Das Kleingedruckte sollte man lesen – oder sich zumindest die wichtigsten Punkte erklären lassen. Es ist nicht automatisch unwirksam, sondern nur dann, wenn es gegen geltendes Recht verstößt.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Irrtum 5: „Erben heißt automatisch reich werden“</h2>



<p>Der Gedanke klingt verlockend: Wer erbt, bekommt Geld, Immobilien oder Wertgegenstände. Doch viele übersehen, dass mit einer Erbschaft nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden übernommen werden können. Wer ein überschuldetes Erbe annimmt, haftet mit seinem eigenen Vermögen.</p>



<p>Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Dafür gilt eine Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem man vom Erbe erfährt. In dieser Zeit sollte man prüfen, ob der Nachlass tatsächlich positiv ist oder ob mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind. Wer unsicher ist, kann eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen – so schützt man das eigene Vermögen.</p>



<p>Warum hält sich dieser Irrtum so lange? Weil die Vorstellung vom „plötzlichen Geldsegen“ tief in unserer Kultur verankert ist. Doch in der Realität kann ein Erbe auch Belastungen mit sich bringen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Fazit: Erben bedeutet Verantwortung. Prüfen Sie genau, was Sie übernehmen – und scheuen Sie sich nicht, eine Erbschaft im Zweifel auszuschlagen.</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Schlussgedanke</h2>



<p>Rechtsirrtümer entstehen schnell, weil das Recht komplex ist und sich immer wieder ändert. Manche Mythen wirken harmlos, andere können jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben. Unser Rat: Verlassen Sie sich nicht auf „das hat man mir mal gesagt“ oder auf Halbwahrheiten, die im Umlauf sind. Suchen Sie im Zweifel rechtliche Beratung – das schützt vor unangenehmen Überraschungen.</p>



<p>Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen nicht nur verbreitete Irrtümer aufzeigen, sondern auch das Bewusstsein schärfen, wie wichtig es ist, Fakten von Mythen zu trennen. Denn: Wissen ist der erste Schritt zu klaren und sicheren Entscheidungen. Die geflügelte Redewendung „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ (lateinisch: ignorantia legis non excusat) ist und bleibt beachtlich. Sie ist nach wie vor von großer Bedeutung und soll hier der Sensibilisierung dienen – auch Rechte können verloren gehen, wenn man sie nicht geltend macht. Bei Fragen dürfen Sie jederzeit gerne auf uns zukommen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cunow-schultz.de/5-rechtsirrtuemer-die-fast-jeder-glaubt-und-was-wirklich-stimmt/">5 Rechtsirrtümer, die fast jeder glaubt und was wirklich stimmt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cunow-schultz.de">Cunow &amp; Schultz</a>.</p>
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